|
Wer ist anwesend? |
|
Aktuell 6 Gäste anwesend |
|
Statistik |
| Besucher heute: |
21 |
| Besucher gestern: |
245 |
| Max. Besucher/Tag: |
424 |
| Besucher gesamt: |
126661 |
| Seitenaufrufe heute: |
273 |
| Bots heute: |
7 |
|
|
CT Sicherheits-System |

Page Blocks: 2.669 | Page Bad Bot: 1 | Page Flooder: 0 | Page Spy-/Malware: 1.810
CT Security System - Joomla: © 2006-2010 Frank Leyhe
|
|
 |
|
Ja, es gibt in der freiheitlichen BRD politische Gefangene! |
|
|
Am 17.04.2010 fand die Jahreshauptversammlung der HNG e.V. (Hilfsorganisation für nationale Gefangene und deren Angehörige) in Bayern statt. Auch waren mehrere RNF-Frauen anwesend, welche gleichzeitig Unterstützer der HNG e.V. sind. Leider ist es in unserer verhüllten Demokratie notwendig, eine Hilfsorganisation für nationale und auch politische Gefangene aufrechtzuerhalten.
Viele Kameraden verbrachten (und verbringen heute noch) Jahre ihres Lebens hinter Gittern, weil sie dachten, sie hätten genau wie jeder andere BRD-Bürger das im Grundgesetz verankerte Recht auf freie Meinungsäußerung. Das ist aber keineswegs so. In diesem Systemnetz verfangen sich immer wieder die gleichen Menschen, genau die, die nicht nach der Nase dieser BRD tanzen. Genau deshalb führt es bei solchen BRD-Systemverweigerern zur Verurteilung und letztendlich auch zum Freiheitsentzug. Den Feind in den Fängen zu halten und zu versuchen, ihn zu resozialisieren, ihn zu brechen und ihm seine Rechte zu nehmen, ihn einzuschränken, ihm existentiell zu schaden oder ihn gar gesundheitlich und seelisch zu schädigen, so erlebt manch einer unseren freien Rechtsstaat.
So entstanden im BRD Konstrukt die Gummiparagraphen wie § 86, § 86 a, § 130, § 131, § 170. Und jährlich werden immer mehr freiheitliche Einschränkungen in Form von Gesetzesentwürfen durch den Bundestag beschlossen.
Allein das Besitzen eines Gegenstandes im verborgenen Kämmerlein, der dem System Angst macht, welcher die freiheitliche Grundordnung stören könnte, genau dieser Besitz kann allein zur Verurteilung führen, ja nötigenfalls auch zur Freiheitsberaubung durch das BRD-System. Denn das Vorrätighalten ist allein schon eine Straftat.
Mit all diesen Schutzparagraphen hält sich der Staat über Wasser, um seine demokratische Arche vor dem Ersaufen zu retten. Sicherlich kommt irgendwann der Tag der Abschaffung dieser Paragraphen. Auch scheint es immer wichtiger zu werden, sich gegen dieses System zur Wehr zu setzen, Rechtsbrüche der Richter zu veröffentlichen, Erfahrungen auszutauschen. Wir können und müssen uns unsere Freiheit und unser Recht zurückerklagen, auch wenn es Jahre dauert, aber am Ende steht der Sieg gegen das Unrecht.
Die Grenze der Freiheit wurde schon längst zum Stacheldrahtzaun, gibt es in der BRD Berufsverbote, Meinungsverbote, Grundrechtseinschränkungen, Gewerbeentziehungen, politische Prozesse und Entscheidungen usw. Und genau deshalb will diese BRD die HNG verbieten, damit sich nationale Menschen nicht austauschen, sich gegenseitig nicht unterstützen und vereinen können.
Die FDP-Bundestagsfraktion stellte am 16. Juni einen entsprechenden Antrag (16/13369) an den Bundestag. Der Deutsche Bundestag verurteilt die Bestrebungen der HNG, rechtsextreme Häftlinge an der "Resozialisierung" (= Unterdrucksetzen, sich vom bisherigen Gedankengut zu distanzieren) zu hindern und sieht dies als gezielten Versuch an, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu erschüttern und fordert deshalb die Bundesregierung auf, – zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen eines Vereinsverbots im Fall der HNG erfüllt sind und bei Feststellung eines positiven Ergebnisses ein entsprechendes Vereinsverbot aussprechen; – den Bundestag unverzüglich über die Ergebnisse dieser Prüfung zu unterrichten. …“
http://www.bundestag.de/dasparlament/2009/26/Innenpolitik/24904789.html
Auch wir als nationale Frauen sehen es für zwingend notwenig an, uns in Punkto Rechtskenntnis zu schulen. Viele unserer Frauen sprechen aus Erfahrung, wenn der eigene Mann verhaftet wurde und die Familie ohne Vater da stand oder sie selbst die Schikanen des Staates zu spüren bekamen. Es ist auch unsere Aufgabe, Kameraden in Haft zu helfen.
In Bayern sprachen einige Kameraden, wie Dieter Riefling (stellte gleichzeitig die Kampagne "Zukunft statt Überfremdung" vor), Sven Skoda, Reinhardt Hufnagel (ergänzte durch einen kulturellen Beitrag über die Feste im Jahreslauf und ihre Bedeutung), ein Kamerad aus München (Freundeskreis der HNG, welcher die Grundform und die Hauptarbeit regional in München durchführt. Der Kamerad regte an, daß noch viel mehr solcher Freundeskreise entstehen sollten.)
Wir als Ring nationaler Frauen nutzten den Tag, unsere Unterorganisation in Form eines Infostandes vorzustellen. Dabei fand der RNF reges Interesse auch bei den österreichischen Frauen.
Ein Richter, der für ein bloßes Meinungsdelikt eine langjährige Haftstrafe verhängt, begeht einen unerträglichen Willkürakt und damit Rechtsbeugung...
... Rechtsbeugung ist schweres Unrecht. Wenn Rechtsbeugung aber zu Freiheitsentzug führt, handelt es sich um schwerstes kriminelles Unrecht! (Bundesverfassungsgericht, Az. 2 BvR 2560/95)
Judith Rothe
|
|
|
|
|
 |
|